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Teilnahmebedingungen

Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit bezieht sich „Veranstaltung“ im Folgenden auch auf Lehrgänge und Freizeiten. Daraus folgend ist mit „Veranstaltungsleitung“ auch die Lehrgangs-, Freizeit- bzw. Jugendleitung gemeint.
Ebenso wird zur besseren Lesbarkeit nur die männliche Form genutzt. Damit sind natürlich alle Geschlechter gemeint.

Die schriftliche Anmeldung muss bis zum Anmeldeschluss online über die Website der DLRG oder durch Abgabe des Anmeldeabschnitts beim darauf genannten Verantwortlichen erfolgen. Eine Anmeldung auf anderem Wege oder eine Verlängerung der Anmeldefrist ist durch die Veranstaltungsleitung möglich. Sofern nicht anders angegeben können sich ausschließlich Mitglieder der DLRG Waldbronn e.V. anmelden, die bei Veranstaltungsbeginn ordentliches Mitglied sind.

Die Anmeldung ist erst verbindlich, wenn die schriftliche Anmeldung vorliegt und sofern gefordert der Teilnehmerbeitrag oder die Anzahlung beim Veranstalter eingegangen ist.

Sollte die Veranstaltung ausgebucht sein, werden der Teilnehmer bzw. ein Erziehungsberechtigter darüber unterrichtet und bereits getätigte Zahlungen zurückerstattet. Es besteht die Möglichkeit, eine Warteliste einzurichten.

Die Anmeldungen werden in Reihenfolge des Eingangs der schriftlichen Anmeldungen beim genannten Verantwortlichen bzw. in der Reihenfolge des Eingangs des Teilnehmerbeitrags oder der Anzahlung auf dem Konto berücksichtigt. Bei Minderjährigen muss zum Veranstaltungsbeginn eine schriftliche Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten vorliegen.

Mit der Anmeldung bestätigt der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen.

Die bei Anmeldung der Teilnehmer erhobenen Daten werden gespeichert und verarbeitet. Dies kann sowohl elektronisch als auch in Papierform erfolgen. Bei den erfassten Daten handelt es sich ausschließlich um relevante Daten für die Durchführung der Veranstaltung. Sensible Daten werden nach Ende der Aufbewahrungspflicht ordnungsgemäß vernichtet.

Für manche Veranstaltungen oder Veranstaltungsteile (z.B. bei Freizeiten) ist eine Datenweitergabe an Dritte zwingend erforderlich. Sollte ein Teilnehmer oder dessen Erziehungsberechtigter damit nicht einverstanden sein, muss diesem schriftlich widersprochen werden. In diesem Falle kann der Teilnehmer an der entsprechenden Veranstaltung oder dem Veranstaltungsteil evtl. nicht teilnehmen.

Der vollständige Teilnehmerbeitrag und ggf. die Höhe der Anzahlung sind auf der Ausschreibung ausgewiesen. Der Teilnehmerbeitrag kann durch Anzahlung und Restzahlung oder als vollständiger Betrag beglichen werden. Dies ist bei Anmeldung für Freizeiten ausschließlich durch Überweisung möglich.

Eine Zahlungsaufforderung des Restbetrags erhält der Teilnehmer rechtzeitig vor der Veranstaltung.

Finanziell schwächer gestellte Teilnehmer können durch die DLRG Waldbronn e.V. Unterstützung erhalten. Die Art der Unterstützung ist von einer Einzelfallprüfung abhängig.

Die mehrtägigen Veranstaltungen beinhalten immer Unterkunft und Verpflegung. Sollte dies nicht der Fall sein, wird dies auf der Ausschreibung separat ausgewiesen. In diesem Falle gelten die dort angegebenen Bedingungen.

Die Übernachtung erfolgt in Mehrbettzimmern getrennt nach Geschlecht. Auch volljährige Personen haben keinen Anspruch auf ein Einzelzimmer oder gemischte Unterbringung.

Die Veranstaltungsinhalte können in Einzelfällen von der Ausschreibung geringfügig abweichen.

Die Reisekosten sind vollständig im Teilnehmerbeitrag enthalten. Sollte dies nicht der Fall sein, wird dies extra angegeben.

Während der kompletten Veranstaltung wird die Aufsichtspflicht für Minderjährige übernommen. Der Teilnehmer ist dazu verpflichtet, den Anweisungen der Veranstaltungsleitung unabhängig seines Alters Folge zu leisten. Bei groben oder mehrfachen Verstößen seitens eines Teilnehmers behalten wir es uns vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Dadurch entstehende Kosten trägt der Teilnehmer oder sein Erziehungsberechtigter.

Kosten für alle Schäden trägt der Verursacher oder sein gesetzlicher Vertreter. Die DLRG Waldbronn e.V. ist über den Verband DLRG e.V. haftpflichtversichert.

Bei Auslandsreisen schließt die DLRG Waldbronn e.V. eine Versicherung für Unfälle und Krankheiten der Teilnehmer im Ausland ab. Diese ist im Teilnehmerbeitrag inklusive.

Die DLRG Waldbronn e.V. verpflichtet sich weder dazu, die hier genannten Versicherungen abzuschließen, noch dazu, im Fall eines Unfalls oder einer Krankheit während der Veranstaltung die Kosten zu tragen. Außerdem gelten die Bedingungen der einzelnen Versicherungen.

Eine Stornierung der Anmeldung bis Anmeldeschluss ist kostenfrei. Anschließend wird der volle Teilnehmerbeitrag fällig, sofern der Platz nicht anderweitig vergeben werden kann.

Bei Nichterscheinen des Teilnehmers ohne vorherige Abmeldung wird der volle Beitrag fällig, außerdem können zusätzlich entstandene Ausfallkosten berechnet werden.

Muss der Teilnehmer aus gesundheitlichen Gründen von der Teilnahme zurücktreten bzw. wird der Teilnehmer während einer Veranstaltung krank, so wird der volle Teilnehmerbeitrag einbehalten. Ausnahmen sind nach Einzelfallprüfung möglich. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.

Sollte die Veranstaltung wider Erwarten ausfallen oder abgesagt werden, so bemühen wir uns, alle Teilnehmer so früh wie möglich zu informieren. Der Teilnehmerbeitrag wird in diesem Fall vollständig zurückerstattet.

Der Teilnehmer und sein Erziehungsberechtigter stimmen mit ihrer Anmeldung zu, dass während der Veranstaltung Bild- und Tonaufnahmen von dem Teilnehmer gemacht werden und diese für die Öffentlichkeitsarbeit verwendet werden dürfen. Dieser Erlaubnis kann bei der Veranstaltungsleitung schriftlich widersprochen werden.

Der Versand von Bildern von erkennbaren Personen über WhatsApp oder ähnliche Messenger ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht erlaubt.

Wir weisen darauf hin, dass Privatpersonen keine Aufnahmen von Personen ohne deren Einverständnis machen sollen. Bei Minderjährigen empfiehlt es sich, das Einverständnis der Erziehungsberechtigten einzuholen.

Sollten durch ergänzende Formblätter diese Teilnahmebedingungen erweitert oder zusätzliche Einwilligungen eingefordert werden, so gelten diese als Bestandteil der Teilnahmebedingungen. Sollten sich Bedingungen überschneiden oder ausgrenzen, so entspricht die gültige Bestimmung immer der der Ausschreibung.

Fassung vom 18.03.2020

Teilnahmebedingungen

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