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Verhaltensregeln, wenn das Fahrzeug ins Wasser gestürzt ist

1) Der Verunglückte schwimmt an der Einbruchstelle im Wasser

Das nicht mehr ausreichend tragfähige Eis stellt für den Helfer eine erhebliche Gefahr dar. Der Eingebrochene kann sich wegen der raschen Erstarrung seiner Glieder nur kurze Zeit an der Oberfläche halten, wodurch höchste Eile geboten ist.


Soweit möglich, wird die Rettung von Land aus durchgeführt. Der Retter reicht, schiebt oder wirft dem Verunglückten Hilfsmittel wie Bretter, Stangen, Leitern, Gartentische oder -bänke aus Holz, Türen, Leinen, Teile von Holzzäunen, Äste oder auch Strauchwerk zu. Noch besser wäre ein Rettungsball oder Rettungsring mit Leine. Gelingt es dem Verunglückten nicht, selbst freizukommen, so muss der Retter ihm auf dem Eis zu Hilfe kommen. Hierbei darf sich der Helfer der Einbruchstelle nie stehend nähern. Er schiebt sich vielmehr liegend, möglichst mit ausgebreiteten Armen, zum Eisloch vor. Von großem Vorteil ist es, wenn er sich auf einer großflächigen Unterlage (Türe, breites Brett) liegend an den Eingebrochenen heranschieben kann. Sind mehrere Retter an der Unfallstelle, so sollte der erste Retter möglichst mit einer Leine gesichert werden.


Hat sich der Retter der Einbruchstelle genügend genähert, schiebt er vorhandene Hilfsmittel wie Bretter, Leitern oder Ähnliches über die Einbruchstelle, um die Tragfähigkeit des Eises zu erhöhen und um dem Eingebrochenen die Möglichkeit zu geben, sich selbst daran herauszuziehen.

 

2) Rettung von unter das Eis Geratenen in stehenden Gewässern

Ist der Eingebrochene unter dem Rand des Eisloches verschwunden, so ist eine Rettung wesentlich schwieriger und der Erfolg unsicherer. Die Rettung kann dabei durch Tauchen nach dem Untergegangenen versucht werden.

  • Der Retter taucht in voller Kleidung (ohne Schuhe), um einer Unterkühlung zu begegnen. Er muss durch eine Leine, die von einem zweiten Helfer gehalten wird, gesichert sein. Der zweite Retter hat darauf zu achten, dass sich die Leine nicht am scharfen Eisrand durchscheuert.
  • Wenn der Taucher nicht mit Tauchgerät und Tauchanzug ausgerüstet ist, darf insgesamt nicht länger als 20 Sekunden getaucht werden. Nach Ablauf dieser Zeit muss der Taucher (auch gegen dessen Willen) herausgezogen werden. Weitere Tauchversuche dürfen von demselben Taucher nur durchgeführt werden, wenn er einen Tauchanzug trägt. Ansonsten muss ein anderer Retter tauchen.

Ist der Verunglückte unter eine dünne Eisdecke geraten (2-3 cm), z. B. durch einen Sturz von einer Brücke oder einem Steg, so kann der Retter auch versuchen, die Eisdecke auf einer möglichst großen Fläche zu zertrümmern, um dem Untergegangenen die Möglichkeit zum Auftauchen zu verschaffen.

 

3) Rettung von Verunglückten, die in fließenden Gewässern unter das Eis geraten sind

Das Tauchen unter das Eis bei fließenden Gewässern ist äußerst lebensgefährlich und zudem ohne Aussicht auf Erfolg, da der Untergegangene abtreibt. Unter Berücksichtigung der Eigengefährdung gibt es keine Möglichkeit ohne Ausrüstung Rettungsmaßnahmen zu ergreifen. Daher ist hier die einzige Hilfe ein schneller Notruf.

 

4) Rettung von einer treibenden Eisscholle

Die sicherste Rettung von treibenden Eisschollen ermöglicht ein stabiles Boot (kein Schlauchboot), wenn zwischen den Eisschollen genügend Fahrwasserbreite vorhanden ist. Ein Anstoßen mit dem Boot an die Scholle, auf der sich der Verunglückte befindet, ist zu vermeiden, um ein Abgleiten der zu rettenden Person zu verhindern. Der Verunglückte wird über das Heck in das Boot gebracht (gilt nicht für Boote mit Außenbordmotor).

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